AO
Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Modul AO gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung [Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde vom 21. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735) ].
Das Modul AO deckt zusätzlich die Module AFA und ABF ab.
In Kombination mit den Modulen AR und AU dient der Kurs zur Aktualisierung der Fachkunden:
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S4.1 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 1E5-fachen der Freigrenze nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV
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S4.2 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten über dem 1E5-fachen der Freigrenze nach Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV
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S4.3 Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG
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Errichtung, Betrieb oder sonstige Innehabung, Stilllegung, sicherer Einschluss einer Anlage sowie Abbau einer Anlage oder von Anlagenteilen zur
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Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen
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Aufarbeitung verstrahlter Kernbrennstoffe nach § 7 AtG
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Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen nach § 9 AtG
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Planfeststellungsverfahren nach § 9b AtG
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Nächstes Kursdatum: 22. Juni 2026, 10.September 2026
und 03.Dezember 2026
Kursdauer: 3 UE, 15:25-18:00 Uhr
Gebühr: 230€