1. Welcher Kurs ist der richtige für mich? – Medizinischer Bereich Erwerb Kenntnisse OP-Personal/Funktionsdiagnostik/Ambulanz: Modul M-OP Aktualisierung Kenntnisse OP-Personal/Funktionsdiagnostik/Ambulanz: Modul M-AK Aktualisierung Med. Assistenzpersonal (z.B. MFA mit 90h-Kurs): Modul M-AR Aktualisierung für ermächtige Ärzte/innen im Bereich Röntgendiagnostik, Strahlentherapie/Nuklearmedizin: Modul M-ARS-E Aktualisierung im Bereich Röntgendiagnostik, Strahlentherapie/Nuklearmedizin für Ärzte/innen, MTR und MPE: Modul M-ARS Aktualisierung im Bereich Röntgendiagnostik für Ärtze/innen, MTR und MPE: Modul M-AR Aktualisierung der Kenntnisse für zahnmedizinisches Personal: Modul M-AZ2
2. Welcher Kurs ist der richtige für mich? – Technischer Bereich (Röntgen) Radiographie zur zerstörungsfreien Materialprüfung mit Verantwortung für den gesamten Betrieb: FK R.1.1(Modul RH) Radiographie zur zerstörungsfreien Materialprüfung mit Verantwortung für den Betrieb vor Ort: FK R.1.2 (Module RG+Z2) Zerstörungsfreie Materialprüfung ausschließlich durch Röntgenblitzgeräte: FK 1.3 (Module RG+Z2) Röntgenstreuung, Röntgenbeugung und Röntgenanalyse: FK R2.1 (Module RH+Z3) Röntgenstreuung und –analyse ausschließlich für handgehaltene RFA- Geräte: FK R2.2 (Module RG+Z1) Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz- bzw. Basisschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Basisschutzgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen : FK R3 (Modul RM) Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern im technischen Bereich, Leitung der gesamten Tätigkeit oder Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger: FK R5.1 (Modul RH) Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern im technischen Bereich, Tätigkeit vor Ort: FK R5.2 (Module RG+Z2) Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von medizinischen Röntgeneinrichtungen, die der Qualitätssicherung unterliegen, Leitung der gesamten Tätigkeit oder Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger: FK R6.1 (Module RH+QS) Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von medizinischen Röntgeneinrichtungen, die der Qualitätssicherung unterliegen, Tätigkeit vor Ort: FK R6.1 (Module RG+Z2+QS) Betrieb von medizinischen oder tiermedizinischen Röntgeneinrichtungen in der Pathologie, Rechtsmedizin oder medizinischer oder tiermedizinischer Forschung (ohne Anwendung am lebenden Menschen) : FK R7(Modul RH) Betrieb von Elektronenbeschleunigern und Störstrahlern (soweit nicht R3) :FK R8 (Modul RH) Betrieb von fremden Röntgengeräten und Störstrahlern (soweit nicht R3): FK R10 (Module RG+FA)
3. Welcher Kurs ist der richtige für mich? – Technischer Bereich (Radioaktive Stoffe) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit bauartzugelassenen Vorrichtungen, Vorrichtungen, deren Ausführung den Anforderungen der Bauartzulassung entspricht , nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten, Lagerung von Vorrichtungen, deren Bauart nach zugelassen ist, mit einer Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe von mehr als dem 1E3- fachen der Freigrenze: FK S1.1 (Modul GG) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit bauartzugelassenen Vorrichtungen, Vorrichtungen, deren Ausführung den Anforderungen der Bauartzulassung entspricht , nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten, Bestimmungsgemäße Verwendung von Elektroneneinfangdetektoren(ECD) in Gaschromatographen mit Ni-63 oder H-3 : FK S1.2 (Modul GG) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit bauartzugelassenen Vorrichtungen, Vorrichtungen, deren Ausführung den Anforderungen der Bauartzulassung entspricht , nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten, Genehmigungsbedürftiger Umgang: mit nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute, umschlossene radioaktive Stoffe enthalten, mit Vorrichtungen, für die vor dem 1. August 2001 eine Bauartzulassung erteilt wurde und die nicht weiter betrieben werden, zwecks Ein-, Ausbau oder Wartung von Vorrichtungen, deren Bauart nach zugelassen ist, Anzeigebedürftiger Umgang, sofern nicht in der Fachkundegruppe S7.1 enthalten: FK S1.3 (ModulGG) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Lagerung und bestimmungsgemäße Verwendung von Vorrichtungen, die fest eingebaute umschlossene radioaktive Stoffe mit Aktivitäten in einer Vorrichtung bis zum 1E5-fachen der Freigrenze enthalten, sofern nicht durch Fachkundegruppe S1.1, S1.2 oder S1.3 abgedeckt: FK S2.1 (Modul GG) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 1E5-fachen der Freigrenze, sofern nicht durch S2.1 abgedeckt: FK S2.2 (Modul GH) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, sofern nicht durch Fachkundegruppe S2.1 oder S2.2 abgedeckt :FK S2.3 (Module GH+UH) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie, Beaufsichtigung des Umgangs vor Ort (eingeschränkter Entscheidungsbereich): FK S3.1 (Modul GG+TRG) TRG wird nicht angeboten Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie, Leitung des gesamten Umgangs: FK S3.2 (Modul GH+ TRH) TRH wird nicht angeboten Genehmigungsbedürftiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 1E5- fachen der Freigrenze: FK S4.1 (Modul GH+ OG) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten über dem 1E5- fachen der Freigrenze :FK S4.2 (Module GH+OH) Genehmigungsbedürftiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, Errichtung, Betrieb oder sonstige Innehabung, Stilllegung, sicherer Einschluss einer Anlage sowie Abbau einer Anlage oder von Anlagenteilen zur Bearbeitung oder Verarbeitung von Kernbrennstoffen, Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe nach, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb genehmigungspflichtiger Anlagen nach, Planfeststellungsverfahren: FK S4.3 (Module GH+OH+K) Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen: FK S5(Module GG+FA) Beförderung radioaktiver Stoffe: FK S8 (Module GG+BF)
4. Ich habe die Aktualisierungsfrist verpasst, was muss ich tun? Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Aufsichtsbehörde, um zu klären, wie Kenntnisse oder Fachkunde nach Ablauf der Frist aktualisiert werden können. Die Zuständigkeit ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt und liegt in der Regel im Bereich des Arbeitsschutzes, beispielsweise beim Regierungspräsidium, beim Gewerbeaufsichtsamt, bei der Ärztekammer oder bei der entsprechenden Fachabteilung des zuständigen Ministeriums.
5. Meine Bescheinigung eines erfolgreich abgeschlossenen Kurses ist verloren gegangen. Was kann ich tun? Schreiben Sie uns eine Mail an die info@strahlenschutzausbildung-juelich.de
6. Reicht für den Erwerb der Fachkunde der Kursbesuch aus? Nein. Der reine Kursbesuch reicht für den Erwerb der Fachkunde nicht aus. In Nordrhein-Westfalen wird die Fachkunde von der jeweils zuständigen Stelle bescheinigt. Im medizinischen Bereich sind dies die zuständigen Ärzte-, Zahnärzte- bzw. Tierärztekammern. Im technischen Bereich erfolgt die Bescheinigung durch das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW). Die Fachkunde setzt sich aus Fachkunde und Sachkunde zusammen. Die Sachkunde wird durch eine fachkundige Person bescheinigt. Die Dauer der Sachkundezeit richtet sich nach den einschlägigen Richtlinien und ist abhängig vom jeweiligen Ausbildungsgrad. Für den Erwerb der Fachkunde ist neben einer geeigneten Ausbildung der Besuch eines von der zuständigen Stelle anerkannten Kurses erforderlich. Weitere Details entnehmen Sie bitte den einschlägigen Richtlinien.
7. Ich habe fristgerecht aktualisiert. Muss ich die Bescheinigung bei der Behörde einreichen? Nein. Die Teilnahmebescheinigung über die Aktualisierung muss der Behörde nur auf Verlangen vorgelegt werden.
8. Ich habe bereits ein Modul belegt und für den Fachkundeerwerb fehlt mir noch ein Aufbaumodul. Kann ich dieses Modul einzeln belegen? Unsere Kursstätte zeichnet sich dadurch aus, dass Sie jedes Modul auch einzeln belegen können. Über unser Buchungsmodul können Sie das gewünschte Modul unkompliziert buchen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Modul Sie benötigen, schreiben Sie uns eine Mail an info@strahlenschutzausbildung-juelich.de oder rufen Sie uns an unter der +49 (0) 2461 - 7039734
9. Ich möchte meine Teilnahme an Kurs umbuchen oder stornieren. Ist das möglich? Eine Stornierung ist nur schriftlich möglich. Bis drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr zurückerstattet, lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR pro stornierten Teilnehmer wird erhoben. Bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt bis zum 3. Werktag vor Kursbeginn wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% der Kursgebühr fällig. Bei späterer Absage, Nichterscheinen oder vorzeitigem Beenden des Kurses ist die gesamte Kursgebühr zur Zahlung fällig. Gerne können Sie auf ein späteres Kursdatum umbuchen. Schreiben Sie uns dafür bitte eine E-Mail.