AR,AU
Rechtsgrundlagen zu Tätigkeiten nach StrlSchV und Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen
Module AR, AU gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung [Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde vom 21. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735) ].
Das Modul AU deckt zusätzlich das Modul ABF ab.
Dient der Aktualisierung der Fachkunden:
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S1.1 Lagerung von Vorrichtungen, deren Bauart nach § 25 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Anlage V Teil A StrlSchV zugelassen ist, mit einer Gesamtaktivität der radioaktiven Stoffe von mehr als dem 1E3-fachen der Freigrenze der Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 2 StrlSchV
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S1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung von Elektroneneinfangdetektoren (ECD) in Gaschromatographen mit Ni-63 oder H-3
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S1.3 Genehmigungsbedürftiger Umgang:
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mit nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute, umschlossenen radioaktive Stoffe enthalten
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mit Vorrichtungen, für die vor dem 1. August 2001 eine Bauartzulassung erteilt wurde und die nicht nach § 23 Abs. 2 Satz 3 StrlSchV von 1989 (vgl. § 117 Abs. 7 StrlSchV) weiter betrieben werden
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zwecks Ein-, Ausbau oder Wartung von Vorrichtungen, deren Bauart nach § 25 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Anlage V Teil A StrlSchV zugelassen ist
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Anzeigebedürftiger Umgang nach § 4 Abs. 1 StrlSchV vom 20. Juni 1989 i.V.m. § 117 Abs. 7 StrlSchV, sofern nicht in der Fachkundegruppe S7.1 enthalten.
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S2.1 Lagerung und bestimmungsgemäße Verwendung von Vorrichtungen, die fest eingebaute umschlossene radioaktive Stoffe mit Aktivitäten in einer Vorrichtung bis zum 106fachen der Freigrenze der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV enthalten, aber die Werte der Anlage II Tabelle 1 Spalte 3a unterschreiten, sofern nicht durch Fachkunde-gruppe S1.1, S1.2 oder S1.3 abgedeckt
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S2.2 Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen mit Aktivitäten bis zum 106fachen der Freigrenze der Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 StrlSchV, aber die die Werte der Anlage 4, Tabelle 1, Spalte 3a unterschreiten, sofern nicht durch Fachkundegruppe S2.1 abgedeckt
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S2.3 Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, sofern nicht durch Fachkundegruppe S2.1 oder S2.2 abgedeckt
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S3.1 Beaufsichtigung des Umgangs vor Ort (eingeschränkter Entscheidungsbereich)
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S3.2 Leitung des gesamten Umgangs
Nächstes Kursdatum: 22. Juni 2026, 10.September 2026
und 03.Dezember 2026
Kursdauer: je 3 UE, 9:00-15:15 Uhr
Gebühr: 345€