RH
Grundmodul für Fachkundegruppen mit höherem Anforderungsniveau
(Für Fachkundegruppen R1.1, R1.2, R1.3, R2.2, R3, R4, R5.1, R5.2, R7 und R8)
Modul RH gemäß der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie über Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen vom 2 November 2011 (GMBl. 2011, Nr. 52/53, S. 1039), geändert am 23. Juni 2014 (GMBl. 2014, Nr. 44/45, S. 918).
Das Modul RH deckt zusätzlich die Module L, RM, RG, Z1 und Z2 ab.
Der Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde:
-
R1.1 Radiographie zur zerstörungsfreien Materialprüfung (soweit nicht Fachkunde gruppe R2.1) mit Verantwortung für den gesamten Betrieb (Leitung)
-
R5.1 Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (soweit nicht Fachkundegruppe R6) und von Störstrahlern - Leitung der gesamten Tätigkeiten oder Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger
-
R6.1 Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen, die der Qualitätssicherung nach den §§ 16 oder 17 RöV unterliegen - Leitung der gesamten Tätigkeiten oder Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger
-
R7 Betrieb von medizinischen13 oder tiermedizinischen14 Röntgeneinrichtungen in der Pathologie, Rechtsmedizin oder medizinischer oder tiermedizinischer Forschung ohne Anwendung am lebenden Menschen
-
R8 Betrieb von Elektronenbeschleunigern und Störstrahlern (soweit nicht Fachkundegruppe R3)
Der Kurs dient in Kombination mit dem Zusatzmodul Z3 zum Erwerb der Fachkunde:
-
R2.1 Röntgenstreuung, -beugung und -analyse
Nächstes Kursdatum: 25. -28. Januar 2027
Kursdauer: 32 UE, jeweils 9:00-18:00 Uhr
Gebühr: 1242€